Kolloquium FamFG, Familien- und Erbrecht
Inhalte: Das Kolloquium wird als Teil des Repetitoriums angeboten. Ziel ist es, anhand ausgewählter Problemkreise examensrelevantes Wissen zum Familien- und Erbrecht zu wiederholen, die Fähigkeit zu fallorientierter Problembewältigung auf diesem Gebiet zu schulen und zugleich in die Grundstrukturen des einschlägigen Verfahrensrechts einzuführen.