Kolloquium zum Internationalen Privatrecht
Inhalte: Im Kolloquium sollen schulmäßig Fälle aus dem IPR besprochen werden, die der Gutachterpraxis entstammen oder auf höchstrichterlichen Entscheidungen beruhen. Es dient der Wiederholung und Vertiefung des Stoffs der IPR-Vorlesungen und der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung in den Wahlbereichen „Transnationale Rechtsverfolgung“ (SPB 1) und „Internationales Privat- und Verfahrensrecht“ (SPB 6). Von den Teilnehmern wird eine aktive Beteiligung bei der Lösung der Fälle erwartet. Die vorherige oder gleichzeitige Teilnahme an einer IPR-Vorlesung ist wünschenswert, aber nicht unverzichtbar.