Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Rechtsdurchsetzung und Verfahren im Sozialrecht

Inhalte: In § 2 Abs. 2 SGB I wird herausgestellt, dass das Sozialrecht der Verwirklichung sozialer Rechte dient. Daher spielen die gesetzlichen Regelungen zur Durchsetzung sozialer Rechte eine besonders große Rolle. Die Veranstaltung behandelt daher sowohl das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, das in einem eigenständigen Gesetzbuch, dem SGB X, geregelt ist, als auch das sozialgerichtliche Verfahren, das im SGG normiert ist.

Die Veranstaltung ist geeignet für die beiden Schwerpunktbereiche „Forensische Praxis“ sowie „Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht“.


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