Rechtsvergleichung
Inhalte: Die Vorlesung führt in Gegenstand und Grundlagen der Rechtsvergleichung ein. Dargestellt werden die einzelnen Rechtskreise einschließlich rechtskreistypischer Institute des bürgerlichen Rechts. Daneben soll die Frage behandelt werden, welche Rolle die Rechtsvergleichung für die Anwendung und Fortentwicklung des nationalen Rechts spielen kann. Angesprochen wird ferner die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die zunehmende Internationalisierung und Europäisierung des Rechts.
Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht wird eine Abschlussprüfung angeboten.
Archiv
- 2017/2018 Wintersemester: Prof. Dr. Christoph Kumpan, Prof. Dr. Dirk Hanschel
- 2015/2016 Wintersemester: N.N.
- 2013 Sommersemester: PD Dr. Jens Kleinschmidt
- 2012 Sommersemester: Prof. Dr. Armin Höland
- 2011 Sommersemester: Prof. Dr. Matthias Lehmann
- 2010 Sommersemester: Prof. Dr. Matthias Lehmann
- 2009 Sommersemester: Prof. Dr. Matthias Lehmann