Umweltstrafrecht
Inhalte: In der Vorlesung „Umweltstrafrecht“ werden insbesondere die Kerngebiete der strafrechtlichen Seite des Umweltrechts behandelt:
- Gewässerschutz
- Immissionsschutz
- Abfallrecht
- Recht der gefährlichen Stoffe
- Naturschutzrecht (Gebiets- und Artenschutz).
Aber auch weitere Bereiche werden angesprochen, so das Chemikaliengesetz und der Tierschutz.
Neben der Erörterung des objektiven Tatbestands, der Rechtswidrigkeit und der subjektiven Tatseite werden zahlreiche Fallbeispiele aus der Rechtsprechung und aus der polizeilichen und staatsanwaltlichen Praxis gebracht.
Leistungsnachweis: Für Studierende des Studiengangs Wirtschaftsrecht und anderer Studienhänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.
Archiv
- 2017/2018 Wintersemester: Leitender Oberstaatsanwalt a. D. Prof. Dr. Hans-Jürgen Sack
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