Urheberrecht
Inhalte: Das Urheberrecht ist das „Recht des schöpferischen Geistes“. Als formloses Immaterialgüterrecht ist es Rechtsgrundlage für die Verwertung von klassischen Werken der Literatur, Musik, Wissenschaft und (bildenden) Kunst ebenso wie von Computerprogrammen, Datenbanken, Multimediawerken und im Internet kursierenden digital vervielfältigten Werken aller Art. Die Entwicklung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien stellt das Urheberrecht dabei fortwährend vor neue Herausforderungen: Dürfen Musik-CDs zu privaten Zwecken kopiert werden? Ist es rechtlich zulässig, als Stream angebotene Kinofilme oder Fernsehsendungen im Internet anzusehen? Haftet Youtube für rechtswidrig eingestellte Videos?
Diese und andere aktuelle Fragen machen die Vorlesung, welche neben Grundlagen, Voraussetzungen und Inhalt des urheberrechtlichen Schutzes auch die Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen behandelt, für jeden, der einen Blick über den Tellerrand wagen möchte, interessant.
Die Vorlesung ist eine Veranstaltung im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 6 SPO (Schwerpunktbereich „Internationales, Transnationales und Europäisches Recht“) und Bestandteil des Moduls „Informations-, Urheber- und Medienrecht“ im Studiengang Wirtschaftsrecht.
Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.