Übungen
Allgemeines
Rein digitale Abgabe von Hausarbeiten ab Sommersemester 2024
Der Juristische Bereich führt zum kommenden Sommersemester 2024 die ausschließlich digitale Abgabe von Hausarbeiten ein. Damit müssen die Hausarbeiten nicht mehr in Papierform eingereicht werden. Die Abgabe erfolgt rein digital über ILIAS. Damit leistet der Bereich seinen Beitrag zum Klimaschutz.
Allgemeine Informationen
Während des Studiums sind sog. "kleine" Hausarbeiten" und jeweils eine Übung für Fortgeschrittene, bestehend aus einer Hausarbeit & einer Klausur, in jedem der drei Rechtsgebiete (Strafrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht) zu absolvieren. Die Klausuren sind während der Vorlesungszeiten und die Hausarbeiten in den vorlesungsfreien Zeiten zu schreiben.
Die Teilnahme an den fallpraktischen Übungen, in deren Zusammenhang die kleinen Hausarbeiten geschrieben werden, ist ab dem ersten Fachsemester möglich. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht begrenzt. Daher werden nicht bestandene Leistungen nicht im Löwenportal verbucht.
Studierende, die vor dem Wintersemester 2021/2022 immatrikuliert wurden, müssen in jedem der drei Rechtsgebiete eine "kleine" Hausarbeit erfolgreich abolvieren.
Studierende, die ab dem Wintersemester 2021/2022 in das 1. Fachsemester immatrikuliert wurden, müssen insgesamt 2 "kleine" Hausarbeiten erfolgreich absolvieren. Die näheren Details finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Für die Übungen für Fortgeschrittene müssen jeweils eine große Hausarbeit und eine Klausur pro Rechtsgebiet erfolgreich absolviert werden. Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene sind die jeweils fachlich entsprechenden Zwischenprüfungsleistungen und die entsprechende Anzahl an sog. "kleinen" Hausarbeiten, wie sie für den Studierenden vorgeschrieben sind. Entscheidend dabei ist das Jahr der Immatrikulation in das 1. Fachsemester. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist unbegrenzt. Daher werden nicht bestandene Leistungen nicht im Löwenportal verbucht.
Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens
Bei der Erstellung einer Haus-, Seminar- oder Schwerpunktbereichsarbeit sind die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens unbedingt zu beachten. Eine Nichtbeachtung dieser kann zu Punktabzug oder sogar einem Nichtbestehen führen.
Damit dies nicht passiert, finden Sie im Folgenden einige Hinweise, was Sie speziell beachten müssen.
Hinweise des Studiendekans (Eckpunkte wissenschaftlichen Arbeitens)
2022_Eckpunkte wiss.Arbeitens.pdf
(78,2 KB) vom 12.10.2022
Empfehlungen des Deutschen Juristen-Fakultätentages zur wissenschaftlichen Redlichkeit bei der Erstellung rechtswissenschaftlicher Texte
Richtlinien guter Praxis_DJFT.pdf
(37,9 KB) vom 17.04.2013
Gemeinsames Positionspapier des Allgemeinen Fakultätentags (AFT), der Fakultätentage und des Deutschen Hochschulverbands (DHV) vom 9. Juli 2012: Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten
Gute wissenschaftliche Praxis_AFT-DHV.pdf
(48,5 KB) vom 17.04.2013
Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer e.V. vom 3. Oktober 2012: Leitsätze "Gute wissenschaftliche Praxis im Öffentlichen Recht"
Leitsätze Gute wissenschaftliche Praxis_Staatsrechtslehrer.pdf
(86,1 KB) vom 17.04.2013
Hilfsmittel in den juristischen Staatsprüfungen (anwendbar auf Klausuren der Übungen für Fortgeschrittene)
Hilfsmittel ab 01.09.2014.pdf
(112,3 KB) vom 12.08.2014
Termine
Sowohl die großen Hausarbeiten als auch die kleinen Hausarbeiten sind in der vorlesungsfreien Zeit zu schreiben. Die Hausarbeiten werden gestaffelt ausgegeben, um den Zugang zu benötigter Literatur zu erleichtern. Die mögliche Bearbeitungszeit beträgt in etwa sechs bis acht Wochen. Die Hausarbeiten sind jedoch so konzipiert, dass diese nicht ausgenutzt werden müssen.
Hausarbeiten sind nur in elektronischer Form in ILIAS abzugeben. Die Einreichung einer gedruckten Version ist ab Sommersemester 2024 nicht mehr vorgesehen.
Die genauen Abgabetermine sind den Sachverhalten zu entnehmen.
Für die Teilnahme an den Klausuren ist eine vorherige Anmeldung nicht notwendig.
Wintersemester 2024/25
Für die Teilnahme an den Klausuren der Fortgeschrittenenübungen ist eine vorherige Anmeldung gewünscht, da dies die Organisation von Klausur und Korrektur erleichtert. Diese Anmeldung wird nach der Klausur gelöscht.
"Kleine" Hausarbeiten
Allgemeine Informationen
Für Studierende, die vor dem WS 2021/22 immatrikuliert wurden, gilt:
Es muss jeweils eine "kleine Hausarbeit" pro Rechtsgebiet erfolgreich absolviert werden.
Für Studierende, die ab dem WS 2021/22 in das 1. Fachsemester immatrikuliert wurden, gilt:
Die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene setzt voraus:
1. im Öffentlichen Recht:
einen Leistungsnachweis über eine bestandene ("kleine") Hausarbeit im Grundkurs Öffentliches Recht sowie das Bestehen der fachlich entsprechenden Zwischenprüfungsklausuren
2. im Zivilrecht und im Strafrecht:
einen Leistungsnachweis über eine bestandene ("kleine") Hausarbeit entweder im Zivilrecht oder im Strafrecht sowie das Bestehen der fachlich entsprechenden Zwischenprüfungsklausur
Angeboten werden künftig in jeder vorlesungsfreien Zeit:
1. eine "kleine" Hausarbeit im Grundkurs Öffentliches Recht
2. eine „kleine“ Hausarbeit im Strafrecht in den Semesterferien nach dem Wintersemester, eine „kleine“ Hausarbeit im Zivilrecht in den Semesterferien nach dem Sommersemester.
Dies gilt mit einer Übergangsfrist ab dem Sommersemester 2022. Nach dem Wintersemester 2021/22 wird noch eine "kleine" Hausarbeit im Zivilrecht angeboten. Danach werden "kleine" Hausarbeiten im Zivilrecht nur noch nach dem Sommersemester angeboten.
Empfohlen wird in der vorlesungsfreien Zeit des ersten Fachsemesters mit der ersten Hausarbeit zu beginnen.
Die Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht begrenzt. Daher werden nicht bestandene Leistungen nicht im Löwenportal verbucht.
Grundkurs Öffentliches Recht
Die Grundkurse Öffentliches Recht I und II findet im Rahmen der Vorlesungen "Staatsorganisationsrecht" im ersten Semester und "Grundrechte" im zweiten Semester statt. In beiden Semestern besteht die Möglichkeit eine zugehörige "kleine Hausarbeit" in der vorlesungsfreien Zeit zu schreiben.
- Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht
- Grundkurs Öffentliches Recht II: Grundrechte
Strafrechtliche Fallpraxis
Die strafrechtliche Fallpraxis baut auf der Vorlesung "Strafrecht I" auf, begleitet die Vorlesung „Strafrecht II“ und dient der Praxis der Fallbearbeitung. Die "kleine strafrechtliche Hausarbeit" ist daher geeignet, um sie in der vorlesungsfreien Zeit des ersten Semesters nach dem Wintersemester zu schreiben.
Zivilrechtliche Fallpraxis
Die fallbezogene professorale Ausbildung findet im Rahmen der Vorlesungen "Schuldrecht I" im zweiten Semester und "Schuldrecht II" im dritten Semester statt. Nach dem Sommersemester besteht die Möglichkeit eine zugehörige "kleine Hausarbeit" in der vorlesungsfreien Zeit zu schreiben.
Sachverhalte für "kleine" Hausarbeiten für WiSe 2024/25
-online ab 29.07.2024-
Strafrechtliche Fallpraxis WiSe 2024/25
-keine Hausarbeit im WiSe 2024/25-
Zivilrechtliche Fallpraxis WiSe 2024/25
-Ausgabe des Sachverhalts ab 29.07.2024-
Sachverhalt Zivilrechtliche Fallpraxis WS 2024/25
Sachverhalt HA Zivilrechtliche Fallpraxis WS 2024_25.pdf
(460,6 KB) vom 29.07.2024
Grundkurs Öffentliches Recht WiSe 2024/25
-Ausgabe des Sachverhalts ab 29.07.2024-
Download Sachverhalt:
Sachverhalt Grundkurs Öffentliches Recht WS 2024_25.pdf
(151 KB) vom 29.07.2024
Übungen für Fortgeschrittene
Allgemeine Informationen
Um für das Examen zugelassen zu werden, muss gemäß § 9 Abs. 3 JAPrO in jedem Rechtsgebiet eine bestandene "Übung für Fortgeschrittene" nachgewiesen werden. Diese setzt sich jeweils aus einer Klausur und einer großen Hausarbeit zusammen.
In den Übungen für Fortgeschrittene werden in jedem Semester jeweils zwei Klausuren während der Vorlesungszeit und eine große Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Die Klausuren sind unabhängig voneinander wahrnehmbar, sodass eine Teilnahme an der zweiten Klausur auch ohne die Teilnahme an der ersten Klausur möglich ist.
Es ist nicht erforderlich, die Klausur und dazugehörige Hausarbeit innerhalb eines Semesters oder in einer bestimmten Reihenfolge zu absolvieren. Eine bestandene Leistung (Hausarbeit oder Klausur) verfällt nicht. Eine erneute Teilnahme ist auch nach bestandener Prüfung jederzeit möglich. Alle Ergebnisse sind im Löwenportal abrufbar.
Die Anzahl der Prüfungsversuche ist unbegrenzt. Daher werden nicht bestandene Leistungen nicht im Löwenportal verbucht.
Voraussetzungen für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene sind die jeweils fachlich entsprechenden Zwischenprüfungsleistungen und die bestandene fallpraktische Übung des jeweiligen Rechtsgebietes (kleine Hausarbeit).
Veranstaltungen
- Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht
- Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht
- Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht
Sachverhalte für Hausarbeiten der Fortgeschrittenenübungen WiSe 2024/25
Übung für Fortgeschrittene - Zivilrecht WiSe 2024/25
-Ausgabe des Sachverhalts ab 15.07.2024-
Download Sachverhalt:
Sachverhalt HA FÜ Zivilrecht WS 2024_25_NEU.pdf
(745,6 KB) vom 16.07.2024
Übung für Fortgeschrittene - Öffentliches Recht WiSe 2024/25
-Ausgabe des Sachverhalts ab 08.07.2024-
Download Sachverhalt:
Sachverhalt HA FÜ Öffentliches Recht WS 2024_25.pdf
(133 KB) vom 08.07.2024
Übung für Fortgeschrittene - Strafrecht WiSe 2024/25
-Ausgabe des Sachverhalts erfolgt ab 22.07.2024-
Download Sachverhalt:
Sachverhalt HA FÜ Strafrecht WS 2024_25.pdf
(481,4 KB) vom 22.07.2024
Remonstration
Die Remonstration muss eine Begründung enthalten, weshalb dem Prüfling die Bewertung als ungerechtfertigt erscheint. Die Frist für Remonstrationen gegen die Bewertung einer Hausarbeit oder Klausur wird jeweils über den Lehrstuhl bekannt gegeben.
Die Remonstrationen gegen Leistungen aus den Übungen sind jeweils am Lehrstuhl abzugeben.
Es gilt damit im Einzelnen folgendes:
Die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene setzt voraus:
1. im Öffentlichen Recht:
einen Leistungsnachweis über eine bestandene ("kleine") Hausarbeit im Grundkurs Öffentliches Recht sowie das Bestehen der fachlich entsprechenden Zwischenprüfungsklausuren
2. im Zivilrecht und im Strafrecht:
einen Leistungsnachweis über eine bestandene ("kleine") Hausarbeit entweder im Zivilrecht oder im Strafrecht sowie das Bestehen der fachlich entsprechenden Zwischenprüfungsklausuren