Referendariat
REFERENDARIAT IM LAND SACHSEN-ANHALT
Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt.
Wer die erste juristische Prüfung oder – nach den bisherigen Bestimmungen – die erste juristische Staatsprüfung bestanden hat, wird durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg nach Maßgabe der jeweils gültigen Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar auf Antrag in den Vorbereitungsdienst eingestellt.
Für die Organisation des Vorbereitungsdienstes ist das Oberlandesgericht Naumburg verantwortlich. Auf dessen Internetseite finden Sie umfangreiche Informationen zur Referendarausbildung in Sachsen-Anhalt.