Repetitorium und Klausurenkurs
Übersicht
Allgemeines zur Ersten Juristischen Prüfung
Das Juristische Studium wird mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen. Sie dient der Feststellung, dass der Studierende sowohl das Recht mit Verständnis erfassen als auch unter Berücksichtigung seiner praktischen Bedeutung anwenden kann und die fachlichen Voraussetzungen für den juristischen Vorbereitungsdienst erfüllt (§ 1 II JAG LSA). Die Erste Juristische Prüfung besteht aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, welche 30% der Gesamtnote ausmacht, und der staatlichen Pflichtfachprüfung, die zu 70% in die Gesamtnote einfließt (§ 5d II Deutsches Richtergesetz; § 1 V JAPrVO).
Die Staatliche Pflichtfachprüfung
Das Landesjustizprüfungsamt ist für die staatliche Pflichtfachprüfung, die das Studium der Rechtswissenschaften in den Pflichtfächern abschließt, zuständig (§ 1 JAPrVO). Die staatliche Pflichtfachprüfung kann während, vor oder nach der universitären Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt werden (§ 7 II JAPrVO).
In der Prüfung sind schriftliche und mündliche Leistungen zu erbringen (§ 15 JAPrVO).
Die Gesamtnote der Staatlichen Pflichtfachprüfung setzt sich zu 60% aus der schriftlichen und zu 40% aus der mündlichen Note zusammen (§ 21 JAPrVO).
Schriftliche Leistung
Die schriftliche Prüfung besteht aus je zwei Aufsichtsarbeiten pro Rechtsgebiet. Die Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten sollen Fälle betreffen und hinreichend Gelegenheit bieten, Fähigkeiten zur Erörterung von Rechtsfragen zu zeigen. (§ 16 JAPrVO)
Die mündliche Prüfung wird erreicht, wenn mindestens vier Aufsichtsarbeiten mit 4 Punkten bewertet wurden oder drei Aufsichtsarbeiten mit 4 Punkten bewertet wurden und die Summe der Einzelbewertungen nicht geringer als 21 ist (§ 19 I JAPrVO).
Mündliche Leistung
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf das Wissen aus den Pflichtfächern unter Berücksichtigung der Schlüsselqualifikation und besteht aus drei Prüfungsgesprächen (§ 21 I JAPrVO). Diese dauern je Fach und Prüfung 20 Minuten (§ 21 IV JAPrVO).
Anmeldung
Die Zulassung zur Prüfung ist während des Meldezeitraums zu beantragen. Dieser ist gemäß § 8 I JAPrVO
- für den ersten Prüfungsdurchgang des Jahres vom 01.11. bis 30.11. des Vorjahres.
- für den zweiten Prüfungsdurchgang des Jahres vom 01.05. bis 31.05. des jeweiligen Jahres.
Prüflinge, die die Prüfung wiederholen wollen, können sich innerhalb von zwei Wochen nach mündlicher Bekanntgabe des Prüfungsgesamtergebnisses noch melden (§ 8 I JAPrVO).
Zur Prüfung melden kann sich nur, wer die erfolgreiche Teilnahme an der Zwischenprüfung, den großen Übungen, einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung, einem Grundlagenfach, einer Schlüsselqualifikation sowie die geforderten praktischen Studienzeiten (Praktika) nachweisen kann (§ 9 JAPrVO).
Weitere Informationen sowie die Prüfungstermine finden Sie auf der Seite des Landesjustizprüfungsamtes .
Nachteilsausgleich
Gemäß § 5 JAPrVO soll das Landesjustizprüfungsamt auf schriftlichen Antrag bei Behinderungen oder körperlichen Beeinträchtigungen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen (dazu zählen neben Verletzungen und chronischen Schäden auch Schwangerschaften!), die Bearbeitungszeit verlängern, nicht anzurechnende Ruhepausen gewähren, persönliche oder sachliche Hilfsmittel gewähren oder eine andere angemessene Erleichterung zulassen.
Im Antrag muss die Beeinträchtigung dargelegt und durch amtsärztliches Attest belegt werden.
Es wird empfohlen, diesen Antrag möglichst rechtzeitig zu stellen, damit nach der Vorabauskunft des Landesjustizprüfungsamtes die Vorbereitung unter den späteren Bedingungen geschehen kann. Die bewilligten Erleichterungen gelten auch bei der Teilnahme am Klausurenkurs.
Vorbereitung auf die Staatliche Pflichtfachprüfung
Neues Angebot zur Examensvorbereitung: Simulation der mündlichen Staatsprüfung
Liebe Studierende,
seit dem Wintersemester 2021/22 gibt es ein neue Angebot für die Examensvorbereitung. Wir werden mit Ihnen die Situation der mündlichen Staatsexamensprüfung simulieren. Damit werden die umfangreichen Examensvorbereitungsangebote ergänzt.
Der Simulationskurs tritt als weiterer Baustein zum Repetitorium sowie zu dem Klausurenkurs hinzu.
Er findet regelmäßig an einem Dienstag 18:00 – 19.30 Uhr im Hörsaal XIV a/b statt.
Er richtet sich naturgemäß an die – aber nicht nur an die – Studierenden, die sich in der Examensvorbereitung befinden, insbesondere an diejenigen, die im kommenden Durchgang in die mündliche Prüfung gehen wollen.
Dieser Simulationskurs lebt von Ihrer Beteiligung, weil er so funktioniert, dass bis zu drei Kandidaten bzw. Kandidatinnen sich bei einer Kollegin oder einem Kollegen melden und von diesem dann wie im echten Staatsexamen entweder im Zivilrecht, im Öffentlichen Recht oder im Strafrecht geprüft werden. Natürlich erfolgt im Anschluss ein Feedback.
Sie finden Sie Veranstaltung im Stud.IP unter "Simulationsprüfung". Dort finden Sie auch weitere Hinweise zum genauen Ablauf und zur Anmeldung.
Repetitorium
Die Fakultät bietet ein Ganzjahresrepetitorium an, das den Studierenden die Gelegenheit gibt, den für den staatlichen Teil der ersten Juristischen Prüfung benötigten Stoff zu wiederholen. Die Inhalte sowie der Ablauf des Repetitoriums können dem Repetitoriumsplan entnommen werden. Eine aktive Mitarbeit im Repetitorium wird dringend empfohlen.
Das Repetitorium findet ab Mitte September eines jeden Jahres bis ca. Ende Juli jeweils dienstags, mittwochs und donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Hörsaal XIV a/b (Löwengebäude) statt. Davon abweichende Zeiten oder Hörsäle werden im StudIP veröffentlicht. Der Einstieg wird zu Beginn des Repetitoriums empfohlen, ist jedoch jederzeit möglich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Neben dem Repetitorium sind private Arbeitsgemeinschaften, in denen Fälle besprochen werden, ratsam. Diese bieten neben der fallpraxischen Übung auch eine gute Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
Klausurenkurs
Jede Woche wird zudem eine 5-stündige Examensklausur zur Übung angeboten. Diese wird von 9 - 14 Uhr in der Vorlesungszeit immer samstags und in der vorlesungsfreien Zeit freitags im Hörsaal 14 a/b geschrieben. Es handelt sich bei den Klausuren um Originalklausuren vergangener Examensdurchgänge. Das Rechtsgebiet der Klausur wird zuvor bekannt gegeben. Eine Anmeldung zum Klausurenkurs ist nicht nötig.
Vor der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung sollten Sie zwei bis drei Semester am Examensklausurenkurs teilgenommen bzw. mindestens 40 Übungsklausuren geschrieben haben. Es wird empfohlen, die Klausur unter Examensbedingungen im Hörsaal zu schreiben.
Studierende mit gewährtem Nachteilsausgleich (s. o.) dürfen die Klausuren bis Montag 12 Uhr am Lehrstuhl oder im Dekanat abgeben bzw. per Mail, wenn das Schreiben der Klausur auf einem elektronischen Gerät gestattet wurde, übermitteln. Auf Antrag werden zudem Ausnahmen von der persönlichen Teilnahme bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Betreuung eines Kindes ebenso wie bei nachgewiesener regelmäßiger Verhinderung aufgrund eines Nebenjobs erteilt. Der Antrag ist formlos im Dekanat/ Prüfungsamt zu stellen.
Besprechung der Übungsklausuren
Die Besprechung der Examensübungsklausuren findet jeweils am übernächsten Mittwoch (11 Tage nachdem sie geschrieben wurden) von 18 - 20 Uhr statt.
Ablaufpläne
Neuer Repititoriumsplan 2024/25
Rep-Plan_ab WS 2024_25_2024-08-12.pdf
(200,9 KB) vom 30.09.2024
Ablaufplan des Klausurenkurses 2024/25
ExKk_Ablaufplan WS 2024_2025_Stand_2024_08_02_ohneHSL.pdf
(486,6 KB) vom 11.10.2024
Infoveranstaltungen
Unter anderen werden regelmäßig folgende Infoveranstaltungen angeboten:
- Die Staatliche Pflichtfachprüfung
- Der Juristische Vorbereitungsdienst
- Die Examensvorbereitung
Die genauen Termine sowie weitere Informationen erhalten Sie jeweils per Rundmail.