Studienortwechsel
Ein Studienortwechsel ist zumeist ohne Probleme möglich.
An Ihrer Fakultät erbrachte Leistungen werden in der Regel von der jeweils anderen Universität bzw. dem zuständigen Landesjustiszprüfungsamt anerkannt. Das gleiche gilt auch für die bereits abgelegte Zwischenprüfung. Zu beachten ist für die hiesige Fakultät, dass ein Wechsel kurz vor der Ersten juristischen Prüfung nicht möglich ist. Um in Sachsen-Anhalt an der 1. Juristischen Prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens zwei Semester an der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Juristischer Bereich - Law School der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eingeschrieben sein.
Vor dem Wechsel des Studienortes ist es ratsam, mit der Fachstudienberatung Kontakt aufzunehmen, um eventuelle persönliche Besonderheiten zu klären.
Sofern Sie an einem Wechsel an die hallesche Fakultät interessiert sind und Sie vorab klären möchten, welche Leistungen anerkannt werden, senden Sie bitte eine Nachricht sowie Ihre Leistungsnachweise und relevante Studien- und Prüfungsordnungen per Email an: studienberatung@jura.uni-halle.de.
Informationen zu den Modalitäten der Immatrikulation finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes.