Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Blick in den Lesesaal der Bibliothek im Juridicum. (Foto: Maike Glöckner)

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Jura studieren im Ausland

Studieren im Ausland

Es gibt viele gute Gründe, einen Teil des Jurastudiums im Ausland zu verbringen. Sie können eine neue Sprache lernen und vorhandene Fremdsprachenkenntnisse vertiefen, andere Kulturen erleben, fremde Rechtsordnungen erkunden und sich quasi nebenbei für die spätere Tätigkeit als Jurist/Juristin weiter qualifizieren.

Nutzen Sie die vielen Möglichkeiten, die sich Ihnen gerade während des Studiums bieten, eine Zeit im Ausland zu verbringen. Wir haben hier für Sie einige Informationen zusammengestellt, um Ihnen den Weg ins Ausland zu ebnen. Die Aufzählung ist nicht abschließend, zeigt aber die häufigsten Wege auf. Lassen Sie sich inspirieren und beginnen Sie, zu planen.

Besonders leicht zu organisieren ist sicher ein Studium an  einer Partneruniversität im Europäischen Ausland im Rahmen des  ERASMUS-Programms. Wen es weiter weg zieht, hat auch die Möglichkeit,  für ein oder zwei Semester z. B. nach Neuseeland, Australien oder China  zu reisen.

Wer zwar seine Sprachkenntnisse im Ausland fördern will, aber nicht  zu lange das Studium in Deutschland unterbrechen möchte, für den ist  vielleicht ein längeres Praktikum im Ausland das Angebot der Wahl.

Übrigens: Ein Studienaufenthalt im Ausland bleibt bei der Berechnung der Semesterzahl für den "Freischuss" bis zu zwei Semester unberücksichtigt (§ 26 Abs. 2 Nr. 3 JAPrVO LSA). Voraussetzung ist, dass Sie einen Leistungsnachweis im ausländischen Recht pro Semester absolvieren. Wurde die Prüfung in einer fremden Sprache abgelegt, können Sie sich den Leistungsnachweis als eine Zulassungsvoraussetzung für die Teilprüfungen der Ersten Juristischen Prüfung anerkennen lassen, vgl. Sie § 9 Abs. 4 JAPrVO LSA, § 9 Abs. 3 SPO.

ERASMUS-Programm

Das ERASMUS-Programm der Europäischen Union ermöglicht durch seine ideelle wie finanzielle Förderung das Studieren im europäischen Ausland. Studierende des Juristischen Bereichs der Martin-Luther-Universität haben derzeit im Rahmen des ERASMUS-Programms die Wahl zwischen 22 Universitäten in 13 europäischen Ländern. Jährlich stehen für Jurastudenten der Fakultät 50 Studienplätze zur Verfügung.

Welche Städte und Länder Ihnen offen stehen, wie ein Studienplatz beantragt wird und viele weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ERASMUS-Büros des Juristischen Bereichs. Zwei Studierende betreuen das ERASMUS-Büro: Anna Stransky und Michael Jordan. Sie beantworten auch gerne Ihre Fragen.

Studieren in China

Im Rahmen der Kooperation des Instituts für Wirtschaftsrecht mit der Southwest University of Political Science and Law in Chongqing in China wird jährlich zehn Studierenden der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät die Möglichkeit eröffnet, ein Semester in China zu studieren. Zum dortigen Studienangebot zählen fünf englischsprachige Vorlesungen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Neben der Gelegenheit zur Verbesserung der Englischkenntnisse, können Grundkenntnisse im Mandarin erworben werden.

PROMOS

PROMOS heißt das "Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden" des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Gefördert werden Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Monaten mit Teilstipendien und Reisekostenpauschalen - weltweit.

Anträge können direkt an der Universität gestellt werden. Im Einzelnen können an der Martin-Luther-Universität gefördert werden:

  • Studienaufenthalte
  • Auslandspraktika
  • Sprachkurse im Ausland
  • Fachkurse im Ausland
  • Studienreisen.

Informationen zur Antragstellung und vielem mehr finden Sie auf der Seite des Akademischen Auslandsamtes - International Office der Martin-Luther-Universität.

Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD)

Neben PROMOS vermittelt und fördert der DAAD durch die Vergabe von Stipendien weltweit auch:

  • Studienaufenthalte im Ausland
  • Praxisbezogene Aufenthalte im Ausland
  • Sprachaufenthalte im Ausland
  • Auslandsaufenthalte im Rahmen einer Promotion
  • Forschungsaufenthalte im Ausland
  • Lehraufenthalte im Ausland

Weitere Informationen zu dem vielfältigen Angebot finden Sie auf der Homepage des DAAD.   

Mit Fulbright in die USA

Das nach dem US-Senator J. William Fulbright (1905-1995) benannte Programm fördert den akademischen Austausch zwischen den USA und Deutschland. Mit etwa 160 Voll- und Teilstipendien steht die Stipendienvergabe an Studierende im Fokus der Förderung durch Fulbright. Das Stipendium umfasst die Förderung eines Auslandsstudiums an einer US-Hochschule. Auch die Vorbereitung auf das Auslandsstudium in Deutschland gehört dazu.

Studieren in Neuseeland oder Australien

Das Institut Ranke-Heinemann ist für Deutschland das zentrale Studiensekretariat für alle australischen oder neuseeländischen Universitäten. Das Institut vermittelt Studienplätze für Bachelor-, Master- und Aufbaustudiengänge in Australien und Neuseeland.

Praktika im Ausland

Neben der universitären Ausbildung einen Teil der praktischen Studienzeit im Ausland zu verbringen oder dort Berufserfahrungen zu sammeln, ist für Studierende besonders reizvoll. Neben der Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes ist auch immer die Frage einer finanziellen Förderung für Studierende wichtig. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der ideellen und finanziellen Förderung. Eine Auswahl:

Hinweis: Ein im Ausland absolviertes Praktikum kann auch als praktische Studienzeit gem. § 12 Abs. 7 JAPrVO LSA gelten und damit als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung. Voraussetzung ist, dass es sich um die praktische Studienzeit bei der Verwaltung oder der rechtsberatenden Tätigkeit handelt und das Praktikum vorab vom Landesjusitzprüfungsamt bewilligt wurde. Ansprechpartnerin beim Landesjustizprüfungsamt ist Frau Babara Tanneberg. Sie erreichen sie per Email unter

Beratung und Informationen

Antworten auf häufige Fragen zum Auslandsaufenthalt während des Studiums beantwortet das Akademische Auslandsamt - International Office der Universität hier.

Ansprechpartner für die Planung Ihres Studiums oder Praktikums im Ausland sind der Auslandsbeauftragte des Juristischen Bereichs, Herr Prof. Dr. Armin Höland, und die Mitarbeiter des ERASMUS-Büros des Juristischen Bereichs sowie des Akademischen Auslandsamtes - International Office der Universität.

Auslandsbeauftragter des Juristischen Bereichs

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Prof. Dr. Armin Höland

Friedemann-Bach-Platz 6
06108 Halle

Telefon: +49 345 5523150
Telefax: +49 345 27081

Sprechzeiten: freitags 10 - 12 Uhr
Homepage: http://hoeland.jura.uni-halle.de/

ERASMUS-Büro des Juristischen Bereichs

Fragen zum Thema "Studieren im Ausland" beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter des ERASMUS-Büros des Juristischen Bereichs.

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ERASMUS-Büro

Raum U.06 (Juridicum)
Universitätsplatz 5-7
06108 Halle (Saale)
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Juristischer Bereich
Erasmus-Büro
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Akademisches Auslandsamt - International Office

Auch die Mitarbeiter des International Office der Martin-Luther-Universität beraten Sie gerne zur allen Fragen rund um das Thema Auslandsaufenthalt während des Studiums.

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Akademisches Auslandsamt - International Office

Universitätsring 19/20
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