Newsarchiv: Aktuelle Informationen zur Lehre
Jahr 2012
Seminar “ Neue Entwicklungen im internationalen und europäischen Privat- und Wirtschaftsrecht ”
28.03.2012: Im Sommersemester 2012 biete ich ein Seminar zu aktuellen Entwicklungen im internationalen und europäischen Privat- und Wirtschaftsrecht an. Im Mittelpunkt stehen die Weiterentwicklung des europäischen Kollisionsrechts (Rom I- und Rom II-VO), der Vorschlag zur Einführung eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts sowie die Reform des europäischen Finanzmarktrechts. Alle Themen können entweder in englischer oder deutscher Sprache bearbeitet werden. Eine Vorbesprechung findet am 17. April 2012 um 13.00 Uhr in der Dozentenbibliothek Öffentliches Recht statt. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen. Die zu vergebenden Themen sowie weitere Einzelheiten erfahren Sie auf meiner Lehrstuhl-Seite.
gez. Prof. Dr. Matthias Lehmann
ACHTUNG weiterer Hinweis zur Erstellung der Hausarbeit im Öffentlichen Recht!!!
15.03.2012: Für die Erstellung der Hausarbeit gibt Herr Prof. Dr. Kilian nachfolgenden Hinweis:
"Die Gemeinde besorgt ihre Aufgaben des eigenen Wirkungskreises selbst und hat diese nicht der Verwaltungsgemeinschaft übertragen. Die Gemeinde ist im Zeitpunkt der Klage rechtlich noch existent, sodass auf die Coburg-Urteils-Problematik des BVerfG („postmortale Prozessstandschaft“) schon angesichts der Seitenbegrenzung nicht eingegangen werden muss".
Besprechung der Zwischenprüfungsklausur Strafrecht III
12.03.2012: Die Besprechung der Zwischenprüfungsklausur Strafrecht III findet am 14.03.2012 in der Zeit von 14-16 Uhr im Seminarraum I statt.
gez. Prüfungsamt
Besprechung der Zwischenprüfungsklausur Schuldrecht II
02.03.2012: Herr Dr. Frassek wird am 25.04.2012 in der Zeit von 14-16 Uhr im Seminarraum I die Besprechung der Zwischenprüfungsklausur Schuldrecht II durchführen.
gez. Prüfungsamt
Prof. Dr. M. Kilian - WEITERE HINWEISE ZUR HAUSARBEIt IM ÖFFENTLICHEN RECHT FÜR VORGERÜCKTE
28.02.2012: Aus dem Sachverhalt kann man mittelbar entnehmen, daß die Gemeinde sich gegen die Eingemeindung wehrt. Eine Bürgeranhörung ist aber vor einer Gebietsänderung rechtlich vorgeschrieben. Also muß der Kreis als Aufsichtsinstanz Wege finden, eine solche Anhörung durchzuführen. Deswegen kam es ja dann auch zu den im SV geschilderten Friktionen.
Es sollen auch die prozessualen Möglichkeiten der Gemeinde untersucht werden auf den Ebenen, die hierfür zur Verfügung stehen.
Es ist davon auszugehen, daß die Gemeinde ihren ihr übertragenen Wirkungskreis selbst wahrnimmt.
Rückgabe und Besprechung der Zwischenprüfungsklausuren
27.02.2012: Die Zwischenprüfungsklausuren zu den Vorlesungen Strafrecht I, Staatsorganisationsrecht und BGB Allgemeiner Teil werden am 19. März 2012 im Audimax zurückgegeben und besprochen. Die Rückgabe aller Klausuren findet von 9 bis 10 Uhr statt. Die Besprechungen folgen im Anschluss: von 10.15 bis 11 Uhr BGB, von 11.15 Uhr bis 12 Uhr Strafrecht und von 12.15 bis 13 Uhr Staatsorganisationsrecht.
Bitte bringen Sie zur Rückgabe Ihren Studierendenausweis mit. Die Ausgabe Ihrer Klausuren an eine andere Person ist nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.
Sollten Sie diesen Termin nicht nutzen, können Sie Ihre Klausuren nach diesem Tag im Prüfungsamt des Juristischen Bereichs zu den Öffnungszeiten (montags und dienstags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15 Uhr ) abholen.
Die Ergebnisse sind voraussichtlich ab dem 19. März 2012 im Löwenportal für Sie abrufbar.
Klausurergebnisse werden vorher nicht bekanntgegeben. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass wir diesbezügliche Anfragen nicht beantworten können.
Noch ein Hinweis zu den Wiederholungsklausuren: Sofern Sie eine Klausur nicht bestanden haben, sind Sie automatisch zum Wiederholungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit angemeldet. Diese Anmeldung ist bindend. Erscheinen Sie unentschuldigt zu diesem Termin nicht, gilt auch die Wiederholungsklausur als nicht bestanden.
gez. Petra Textor
Prof. Dr. M. Kilian - ERGÄNZENDE HINWEISE FÜR DIE HAUSARBEIT FÜR VORGERÜCKTE IM ÖFFENTLICHEN RECHT
23.02.2012:
Bei der Anfertigung der Hausarbeit ist davon auszugehen, dass der Sachverhalt abgeschlossen ist. Die Durchführung der Bürgeranhörung gilt als erfolgt.
Die Bearbeiter sollen sich dazu äußern, ob die Verfahrensmängel geheilt werden konnten. Dementsprechend ist bezüglich der Rechtmäßigkeit der Bürgeranhörung Stellung zu nehmen.
Unter 1a) sollen auch die prozessualen Möglichkeiten geprüft werden.
Ich wünsche viel Erfolg!
gez.: Prof. Dr. Michael Kilian
Prof. Dr. M. Germann - Es sind noch Themen frei: Seminar "Kirche und Geld" im Sommersemester 2012
20.02.2012: Im Sommersemester 2012 bieten wir ein Seminar an zum Thema: "Kirche und Geld". Das Seminar wird voraussichtlich als Blockveranstaltung vom 1. bis 3. Juni 2012 in der Leucorea in Wittenberg stattfinden.
Weitere Informationen und Themenvorschläge finden Sie in folgender Datei:
Sem12sA-Ankuendigung_Stand20120201.pdf
Rückgabe der 2. Klausur - Übung Strafrecht für Vorgerückte (Dr. Ast)
17.02.2012: Mittwoch, d. 22.2.2012, 14-16 Uhr im HS XIX/Mel.
Prof. Dr. R. Schmidt-De Caluwe: Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht - Terminänderung
15.02.2012: Der Teil des Ganzjahresrepetitoriums zum Allgemeinen Verwaltungsrecht beginnt entgegen der Ankündigung im Übersichtsplan erst am Mittwoch, 22. 2. 2012. Die für den 21. 2. vorgesehenen Stunden werden im Laufe der Veranstaltung nachgeholt. Um Beachtung wird gebeten.
Prof. Dr. M. Kilian - Seminarankündigung - SEMINAR zur Staatsphilosophie XVI: „TEXTE DES ANARCHISMUS“
08.02.2012: Im kommenden Sommersemester 2012“ werde ich wieder, gemeinsam mit Professor Dr. Rainer Enskat ein interdisziplinäres staatsphilosophisches Seminar durchführen. Näheres finden Sie hier
Rechtsarchäologische Exkursion (Achtung: Geänderter Termin!)
06.02.2012:
Mittwoch, d. 20. Juni 2012; Abfahrt mit Bus; 9.00 Uhr (= s. t.) Universitätsring (am Opernhaus); voraussichtliche Rückkehr nach Halle: ca. 19 Uhr
Zahlreiche rechtsgeschichtliche Zusammenhänge sind mangels schriftlicher Quellen kaum zu erschließen. Andere wiederum lassen sich gut mit gegenständlichen Quellen belegen und illustrieren. Dazu gehören vor allem Zeugnisse, die sich in Städten und Dörfern seit dem Mittelalter erhalten haben. Diese Quellen bilden den Gegenstand der Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde. Der mitteldeutsche Raum weist eine Fülle solcher Rechtsdenkmäler auf, deren Auffinden und Deutung eine intensive Ortskenntnis voraussetzen.
Die Rechtsarchäologische Exkursion, die sich als Ergänzung zum quellenkundlichen Teil der rechtsgeschichtlichen Vorlesung im vorangegangenen Wintersemester versteht, wird jährlich an einem Sommertag veranstaltet. In diesem Jahr führt sie voraussichtlich in den Südharz. Im Mittelpunkt stehen die Stadt Stolberg und ihre Umgebung. Aufgesucht und erklärt werden u.a. Sühnekreuze, dörfliche Gerichtsstätten (Bauernsteine), Grenzsteine, Richtstätten (Galgenberge), Roland in Neustadt/Harz u. a.
Nach Rückkehr findet in einem hallischen Biergarten ein zwangloser Austausch über die gewonnenen Erkenntnisse und Eindrücke statt.
Interessierte aus allen Fakultäten sind herzlich eingeladen!
Bitte Aushang und Internetinformationen beachten! Eine verbindliche Anmeldung im Sekretariat des Lehrstuhls (Universitätsring 4, 06108 Halle, 1. OG) und die Entrichtung von 10 Euro Teilnahmegebühr sind erforderlich.