Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Newsarchiv: Aktuelles

Jahr 2019

Der Titel dieses Seminars ist in Deinem Land nicht verfügbar =( - Grundlagen- und Schwerpunktseminar zu Internet-Plattformen

20.02.2019: Im Sommermester 2019 biete ich ein Seminar zum Thema „Der Titel dieses Seminars ist in Deinem Land nicht verfügbar =(“ an, das sich mit Fragen befasst, die sich im Zusammenhang mit Internet-Plattformen im Immaterialgüter-, Kartell- und Vertragsrecht stellen.

Das Seminar richtet  sich sowohl an Studierende des 3. Semesters, die einen Grundlagenschein  erwerben können, wie an Studierende in den Schwerpunktbereichen 3 und 6.

Die Liste mit Seminarthemen sowie die Modalitäten der Anmeldung können Sie der unten verlinkten Datei entnehmen. Anmeldung und Themenauswahl können ab sofort per E-Mail oder vor Ort am Lehrstuhl erfolgen.

Jahr 2018

Vortrag von Prof. Dr. Stieper zu den Entwürfen für die Urheberrechtsrichtlinie der EU

19.11.2018: Am 19.11.2018 hielt Prof. Dr. Stieper auf der 6. Urheberrechts-Konferenz der Initiative Urheberrecht in Berlin einen Vortrag zu den verschiedenen Regelungen, die in den Entwürfen für eine neue Urheberrechtsrichtlinie vorgesehen sind.

Einen Tagungsbericht, verfasst von Johannes Stuve, der Doktorand dieses Lehrstuhls ist, finden Sie hier: https://www.telemedicus.info/article/3337-Tagungsbericht-6.-Urheberrechts-Konferenz-der-Initiative-Urheberrecht.html   

Teilnahme an der Diskussion zur Reform der juristischen Ausbildung in Aserbaidschan

25.10.2018: Vom 25. bis 27. Oktober hat Professor Stieper als Mitglied einer Delegation hallescher Juristen an einer Tagung zur Reform der juristischen Ausbildung in Aserbaidschan teilgenommen und an der taatlichen Universität Baku mit Vertretern anderer Partneruniversitäten über die Vermittlung von Kernkompetenzen im rechtswissenschaftlichen Studium diskutiert.

https://www.campus-halensis.de/artikel/aserbaidschan-universitaten-in-halle-und-baku-bilden-gemeinsam-promovierende-aus/   

Seminar "Europäisches Urheberrecht" - Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf das nationale Recht

01.10.2018: Im Wintersemester 2017/18 biete ich ein Seminar zum Thema „Europäisches Urheberrecht – Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf das nationale Recht“ an, das als Blockveranstaltung voraussichtlich im Januar 2018 stattfinden wird.

Ziel  des Seminars ist es, den sicheren Umgang mit dem Recht der Europäischen Union anhand ausgewählter Beispiele aus der Rechtsprechung des  Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu schulen und zu vertiefen. Das gesamte Immaterialgüterrecht wird heute maßgeblich durch das Unionsrecht geprägt, das zu einer weitgehenden Harmonisierung der nationalen Rechte  zum Schutz des geistigen Eigentums in allen EU-Mitgliedstaaten geführt hat. Damit einher geht ein erheblicher Verlust an mitgliedstaatlicher Autonomie bei der Auslegung der in Umsetzung des  Unionsrechts geschaffenen bzw. seiner Umsetzung dienenden nationalen Rechtsakte. Der Rechtsprechung des EuGH kommt damit auch für die  Anwendung des deutschen MarkenG, DesignG oder UrhG erhebliche Bedeutung zu. Das gilt vor allem auch für das Urheberrecht, das anders als das Markenrecht und das Designrecht bislang nicht vollständig harmonisiert  ist, sondern auf Unionsebene Gegenstand zahlreicher Einzelmaßnahmen ist, deren Anwendungsbereiche nicht immer klar voneinander abgegrenzt werden können.

Die Teilnehmer des Seminars sollen daher jeweils einen  Aspekt des Urheberrechtsschutzes aus europäischer Sicht beleuchten, indem sie, ausgehend von einer einzelnen oder einer Reihe von EuGH-Entscheidungen, die betreffenden Vorgaben des Unionsrechts darstellen, deren Auslegung durch den EuGH kritisch analysieren und die Folgen für das deutsche Urheberrecht herausarbeiten.

Das Seminar richtet sich vor allem an  Studierende des Schwerpunktbereiches Europäisches, Internationales und Transnationales Recht (SPB 6). Abhängig vom bearbeiteten Thema kann auch  ein Seminarschein in den Schwerpunktbereichen Unternehmensrecht (SPB 3) oder Forensische Praxis (SPB 1) erworben werden. Die Teilnahme am Seminar gilt außerdem als Modulleistung im Studiengang Wirtschaftsrecht.

Folgende Themen sind vorgesehen:

  1. Auf dem Weg zu einem europäischen Werkbegriff?
  2. Der Umfang des Verbreitungsrechts
  3. Der Erschöpfungsgrundsatz
  4. Urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien
  5. Öffentliche Wiedergabe durch Linking und Framing
  6. Elektronische Leseplätze in der Wissensgesellschaft
  7. Der Schutz von Computerspielen
  8. Haftung von Online-Plattformen für Urheberrechtsverletzungen Dritter
  9. Haftung von Access-Providern für Urheberrechtsverletzungen Dritter
  10. Haftung von WLAN-Anbietern für Urheberrechtsverletzungen Dritter

Anmeldung und Themenvergabe erfolgen ab sofort über den Lehrstuhl. ()

Prof. Dr. Malte Stieper

Interview von Prof. Dr. Malte Stieper im WDR zur EU-Urheberrechtsreform

12.09.2018: Das EU-Parlament hat am 12.09.2018 in erster Lesung einen Gesetzesentwurf zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt angenommen. Zu diesem Entwurf wurde Prof. Dr. Malte Stieper im WDR 5 interviewt. Dabei ging es vor allem um die in Art. 13 des Entwurfs vorgesehenen neuen Haftungsregelungen für Online-Plattformen, wie etwa YouTube.

Das Gespräch können Sie sich anhören unter https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-morgenecho-interview/audio-eu-reform-geistiges-eigentum-im-netz-102.html   

"Kunst kommt von Können" - Grundlagen- und Schwerpunktseminar zum Kunstrecht

09.07.2018: Im WS 2018/19 biete ich ein Seminar zum Thema "Kunst kommt von Können" an, das sich mit Fragen der Kunst im Bürgerlichen Recht und im Recht des geistigen Eigentums befasst.

Das Seminar richtet sich sowohl an Studierende des 3. Semesters, die einen Grundlagenschein erwerben können, wie an Studierende in den Schwerpunktbereichen 3 und 6.

Die Liste mit Seminarthemen können Sie der unten verlinkten Datei entnehmen. Anmeldung und Themenvergabe erfolgen ab sofort über den Lehrstuhl.

Bericht zur Podiumsdiskussion "We will block you!"

20.05.2018: Seit die Europäische Kommission am 14.09.2016 einen Richtlinienentwurf über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM[2016], 593 final) veröffentlicht hat, wird kontrovers über die dort vorgeschlagenen „Uploadfilter“ diskutiert. Gemäß Art. 13 des Vorschlages sollen nämlich große Online-Plattformen wie YouTube verpflichtet werden, „wirksame Inhaltserkennungstechniken“ zu implementieren. Dadurch soll bereits das Hochladen urheberrechtsverletzender Inhalte durch die Nutzer verhindert werden.

Die Kontroverse um den Regelungsvorschlag nahm nun eine Podiumsdiskussion auf, die am 15. Mai im Rahmen der Europawoche in der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stattfand. Unter dem Motto „We will block you! – Uploadfilter zwischen digitaler Zensur und effektiver Durchsetzung von Urheberrechten“ diskutierten der Informatikprofessor Matthias Hagen (Halle), der YouTuber Tobias Meyer, der Referatsleiter Urheber- und Verlagsrecht im BMJV Matthias Schmid, der Urheberrechtsprofessor Malte Stieper (Halle) sowie Axel Voss, MdEP und Berichterstatter im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zum genannten Richtlinienvorschlag. Moderiert wurde die Veranstaltung von Sabine Overkämping, Referatsleiterin Europa- und Völkerrecht im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, welches die Veranstaltung mit dem Lehrstuhl von Prof. Stieper und in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) organisierte.

Nach derzeitiger Rechtslage haften Plattformbetreiber wie YouTube für urheberrechtsverletzende Uploads ihrer User nur eingeschränkt. Lediglich nach einem Hinweis müssen sie solche Inhalte sperren und deren erneuten Upload verhindern. Eine allgemeine Prüfpflicht besteht hingegen nicht. Diese für die Online-Plattformen vorteilhafte Haftungsregelung erklärte Matthias Schmid damit, dass in den Anfangstagen des World Wide Web deren erst entstehenden Geschäftsmodelle nicht durch strenge Haftungsbestimmungen im Keim erstickt werden sollten. Inzwischen sei es aber angemessen, strengere Regelungen zu etablieren. Er und Axel Voss waren sich dabei zumindest im Grundsatz einig, dass die vorgeschlagene Regelung ein guter Kompromiss zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der Online-Plattformen sei.

Prof. Stieper gab dagegen zu bedenken, dass die in Frage stehenden Regelungen für die betroffenen Unternehmen Anreize setzten, im Zweifel mehr zu filtern als nötig. Es bestünde daher die Gefahr, dass sie auch Uploads der User verhinderten, bei denen Werke auf erlaubte Art genutzt werden, etwa parodistische oder sog. „freie Benutzungen“, bei denen ein Werk auf kreative Art stark verändert wird. Bei solchen Nutzungen seien Uploadfilter allerdings überfordert, betonte Prof. Hagen. Diese könnten aus technischer Sicht in den nächsten Jahren allenfalls identische Werknutzungen erkennen. YouTuber Tobias Meyer beklagte zudem, dass die Filtermechanismen der Plattform bereits jetzt zu ungerechtfertigten Sperrungen von Inhalten führen würden.

Auf die Probleme angesprochen, resümierte MdEP Axel Voss, dass es keine perfekte Lösung gebe. Den Schwierigkeiten müsse daher nach dem Prinzip „trial and error“ begegnet werden. Ob der Versuch allerdings in der Verpflichtung zur Implementierung von Uploadfiltern bestehen sollte, bleibt vorerst nicht nur zwischen Rat, Kommission und Parlament, sondern auch zwischen den Teilnehmern der gut besuchten Podiumsdiskussion umstritten.

We will block you! - Podiumsdiskussion im Rahmen der Europawoche zu Uploadfiltern

15.05.2018: Anlässlich der Europawoche 2018 findet am 15. Mai im Hallischen Saal (über der Mensa Tulpe) der Martin-Luther-Universität eine Podiumsdiskussion zum Thema "We will block you! - Uploadfilter zwischen digitaler Zensur und effektiver Durchsetzung von Urheberrechten" statt.

Es diskutieren:
Prof. Dr. Matthias Hagen, MLU
Tobias Meyer, YouTuber
Matthias Schmid, BMJV
Prof. Dr. Malte Stieper, MLU
Axel Voss, MdEP

Moderation:
Sabine Overkämping, Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Welttag des Geistigen Eigentums am 26.04.2018

26.04.2018: Der 26. April 2018 ist Welttag des Geistigen Eigentums. Dieser wurde zuerst 2000 von der World Intellectual Property Organization (WIPO) ausgerufen. Er soll das Bewusstsein für die Anreizfunktion der Immaterialgüterrechte für Innovation und Kreativität stärken.

Der diesjährige Welttag    steht unter dem Motto: "Powering change: Women in innovation and creativity". Hiermit sollen die Leistungen von Frauen in den Bereichen des Geistigen Eigentums gewürdigt werden.

Interview von Prof. Dr. Malte Stieper im Deutschlandfunk über das neue UrhWissG

03.04.2018: Das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) regelt, in welchem Umfang Texte und digitale Medien kostenfrei genutzt werden dürfen. Der Juraprofessor Malte Stieper begrüßte im Dlf die "gelungene Regelung". Allerdings gebe es noch einige offene Fragen, vor allem im Bereich des Zitierens von Presseerzeugnissen.

Das vollständige Interview finden Sie unter
http://www.deutschlandfunk.de/neues-gesetz-zum-urheberrecht-in-der-lehre-jurist-stieper.680.de.html?dram:article_id=414644   

Sie können sich das Gespräch auch anhören unter
http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2018/04/03/urheberrecht_und_lehre_interview_mit_jura_professor
_malte_dlf_20180403_1443_e8c7c64c.mp3   

Jahr 2017

Seminar zum Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz:
„Haftungsfalle Internet“

01.01.2017: Im Wintersemester 2016/17 biete ich ein Seminar zum Thema „Haftungsfalle Internet“ an, das als Blockseminar voraussichtlich im Januar 2017 stattfinden wird.

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Studierende des Schwerpunktbereichs „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht“, zählt aber auch als Modulleistung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (nicht als Praktikerseminar). Bei einigen Themen kommt auch ein Seminarschein in den Schwerpunktbereichen „Forensische Praxis“ sowie „Internationales, Transnationales und Europäisches Recht“ in Betracht. Ein vorheriger oder begleitender Besuch der Vorlesungen im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder gewerblichen Rechtsschutz ist sinnvoll, aber keineswegs Voraussetzung für eine Seminarteilnahme.

Folgende Themen sind vorgesehen:

1.         „Eltern haften für Ihre Kinder“? Die Reichweite elterlicher Aufsichtspflichten über die Online-Aktivitäten minderjähriger und volljähriger Kinder

2.         „Ich war’s nicht!“ Haftung für und Beweis von Immaterialgüterrechtsverletzungen über einen von mehreren gemeinsam genutzten Internetzugang (z. B. in einer WG)

3.         Lex Ebay oder allgemeine Zurechnungsnorm? Dogmatische Grundlage und Reichweite der „Halzband“-Entscheidung des BGH

4.         W-LAN Hot Spots auch in Deutschland? Die Haftung von W-LAN-Betreibern für rechtswidrig übermittelte Inhalte nach dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes

5.         Ende der Abmahnwelle? Die Abmahnung von Urheberrechts- und Wettbewerbsverstößen im Internet und rechtliche Grenzen ihres Missbrauchs

6.         Die urheberrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers von File-Sharing-Portalen (z. B. Rapidshare, MegaUpload)

7.         Kino.to, kinox.to, movie2k, movie4k… - Suche nach dem Anbieter oder Sperrverfügung gegen Access Provider?

8.         Internationale Zuständigkeit für Klagen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen ausländische Forenbetreiber

9.         Ist das Angebot von News-Aggregatoren mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger vereinbar?

10.       Die marken- und wettbewerbsrechtliche Haftung der Betreiber von Internet-Marktplätzen (z. B. Ebay, Amazon Marketplace)

11.       Rechtlicher Rahmen für das Löschen von Userkommentaren auf und von Facebook und Co.

Nähere Informationen und Anmeldung erfolgen ab sofort über den Lehrstuhl.

Prof. Dr. Malte Stieper

Jahr 2016

When law goes Internet – Braucht das Wirtschaftsrecht ein Update?

01.02.2016: Grundlagen- und Schwerpunktseminar zum Bürgerlichen Recht und zum Recht des geistigen Eigentums mit Besuch des 71. Deutschen Juristentags in Essen 2016

Im Sommersemester 2016 biete ich ein Seminar zum Thema „When law goes Internet – Braucht das Wirtschaftsrecht ein Update?“ an, das als Blockseminar voraussichtlich Anfang Juli 2015 stattfinden wird. Als Bestandteil des Seminars ist außerdem ein Besuch beim 71. Deutschen Juristentag geplant, der vom 13.-16. September 2016 in Essen stattfinden und dessen zivilrechtliche Abteilung sich mit dem Thema „Digitale Wirtschaft – Analoges Recht – Braucht das BGB ein Update?“ befassen wird. Während des Juristentages ist ein besonderes Zeitfenster für die Studierenden reserviert, die ihre Fragen im kleinen Kreis mit den Mitgliedern der Abteilung diskutieren können.

Es wird zum einen Seminarthemen geben, die sich vor allem an Studierende des zweiten und vierten Semesters richten. Diese Themen sind weniger umfangreich und orientieren sich inhaltlich am Pflichtfachstoff aus dem BGB AT und dem Schuldrecht AT. Das Anfertigen der Seminararbeit soll insoweit der Übung für spätere Seminare dienen. Vor allem soll aber die Grundlagenfertigkeit, insbesondere die Rechtsmethodik bei den Teilnehmern, geschult werden. Die Arbeiten haben daher jeweils eine Fragestellung zum Gegenstand, welche die Anwendung der bestehenden Vorschriften auf neuere technische Entwicklungen mithilfe der juristischen Methodenlehre erfordert. Dazu soll eine maximal 10-seitige Übungs- Seminararbeit angefertigt und ein kurzes Referat (ca. 15 Min.) gehalten werden. Die erfolgreiche Teilnahme gilt als Prüfungsleistung in einem Grundlagenfach gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 lit. d ZwPrO.

Zum anderen richtet sich das Seminar an Studierende des Schwerpunktbereichs „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht“, zählt aber auch als Modulleistung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (nicht als Praktikerseminar). Bei einigen Themen kommt auch ein Seminarschein in den Schwerpunktbereichen „Forensische Praxis“ sowie „Internationales, Transnationales und Europäisches Recht“ in Betracht. Ein vorheriger oder begleitender Besuch der Vorlesungen im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder gewerblichen Rechtsschutz ist sinnvoll, aber keineswegs Voraussetzung für eine Seminarteilnahme.

Folgende Themen sind vorgesehen:

Seminarthemen:
1. Maxdome auf Malle – Der Entwurf einer Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt (COM(2015) 627 final)
2. „Mein neues Sofa!“ - Präsentation von Designer-Möbeln in Einrichtungs-Blogs als Verletzung des Urheber- und Designrechts?
3. „Meiner klingt besser!“ - Das Posten von Soundschnipseln in Musik- und HiFi-Foren als Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten?
4. BibisBeautyPalace & Co. - Haul-Videos aus marken- und wettbewerbsrechtlicher Sicht
5. Kriegserklärung an das klassische Buch? – Elektronische Leseplätze in der Rechtsprechung von EuGH und BGH (Urteil vom 16.04.02015 – I ZR 69/11)
6. Magenta in der Haftung? – Ansprüche gegen Access-Provider (BGH, Urteil vom 26.11.2015 – I ZR 3/14 und I ZR 174/14)

Themen für das Grundlagenseminar:
1. Ist eine DVD (noch) eine Ware? Der Begriff der „digitalen Inhalte“ in den europäischen Rechtsvorschriften
2. Verbraucherschutz ohne Ende? – Das Verhältnis der Richtlinien über die Bereitstellung digitaler Inhalte, über den Online-Warenhandel und über den Verbrauchsgüterkauf
3. „Kaufen – Lesen – Zurückgeben“? Das Widerrufsrecht beim Fernabsatz digitaler Inhalte nach Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
4. Sind Bitcoins Geld? - Rechtsnatur digitaler Währung und ihre Bedeutung für den E-Commerce aus schuldrechtlicher Perspektive
5. Automatisierte Willenserklärungen - Übertragbarkeit der Irrtumskategorien auf Programmier-, Eingabe- und Übermittlungsfehler

Eine Vorbesprechung findet am Dienstag, den 26.01.2016, um 14:00 Uhr (s.t.) in der Dozentenbibliothek Zivilrecht statt.

Prof. Dr. Malte Stieper

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